1. Wann muss man eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen?
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für jeden Kfz-Besitzer vorgeschrieben.
Ob es sich um einen LKW, ein Motorrad oder ein Mofa handelt, hat hierbei keine Rolle.
2. Welche Leistungen bietet Ihren Kunden die Kfz-Haftpflichtversicherung an?
Die KFZ Versicherung bietet Schutz sowohl dem Halter als auch dem Fahrer eines Fahrzeugs vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter an, im Falle wenn durch das Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde.
3. Gibt es Leistungseinschränkung bei Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ja. Die Versicherungsgesellschaften zahlen nicht, wenn:
der Fahrer nicht im Besitz eines gültigen Fahrerscheins ist
das Fahrzeug von einer nicht berechtigten Person geführt wurde
das Fahrzeug bedeutsame Sicherheitsmängel aufweist
das Fahrzeug nicht zu dem im Antrag angegebenen Ziel verwendet wurde
bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer beanspruchen die Versicherer grundsätzlich eine Beteiligung des Versicherungsnehmers
4. Welche Leistungen bietet Ihren Kunden eine Kfz-Teilkaskoversicherung an?
Vor allem sollte man wissen, dass die Kfz-Teilkaskoversicherung im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist insbesondere bei neueren Fahrzeugen zu empfohlen.
Die Teilkasko sichert den Versicherungsnehmer gegen Schäden wie:
Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen
Fahrzeugschäden, die durch Naturgewalten verursacht wurden.
Leistungseinschränkung:
Solche Schäden, welche durch Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, sind nicht versichert. Z.B wenn ein Zweitschlüsel im Auto verbleibt und dadurch das Auto entwendet wurde.
Alle Gegenstände und Teile, die nicht im oder am Auto fest eingebaut sind, unterliegen ebenfalls nicht dem Versicherungsschutz.
Gegenstände, die nicht zum unmittelbaren Zubehör gehören (CD's, Musikkassetten, Straßenkarten usw.), sind auch nicht versichert.
4. Welche Leistungen bietet Ihren Kunden eine Kfz-Teilkaskoversicherung an?
Eine Kfz-Vollkaskoversicherung ersetzt alle Schäden am eigenen Auto, auch diejenigen, welche durch eigenes Verschulden verursacht sind. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist in erster Linie Neuwagen besitzern sinnvoll, weil die Versicherungsunternehmen das Fahrzeug bis zur Höhe des Listenpreises ersetzen, bei Totalschadensfall in den ersten zwei Jahren.
Leistungseinschränkung:
Solche Schäden, welche durch Trunkenheit am Steuer und/oder Fahrzeugmängel verursacht wurden, sind nicht versichert.
Für weitere und aktuelle Informationen besuchen Sie unsere Webpartner. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit möglichst schnell an die gewünschten Auskünfte zu gelangen. Werden Sie unser Partner und profitieren auch Sie von hier vorhandenen günstigen Angeboten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Stöbern.